Solarstrom für alleunter einem Dach.

Ein Mehrfamilienhaus verbraucht den ganzen Tag Strom – ideal für Photovoltaik. Wir planen Anlage, Messkonzept und Ladeinfrastruktur und begleiten Sie bis zum Beschluss der Eigentümerversammlung.

Monteur von Dimension Solaire trägt ein Solarmodul über die Dächer eines Dorfes

Mehrfamilienhäuser im Kanton Freiburgz. B. 68 kWp Châtel-St-Denis, 60 kWp Fribourg

Vorteile

Günstiger Strom für alle Parteien

Bewohnende beziehen Solarstrom vom eigenen Dach – günstiger als Netzstrom.

Hoher Eigenverbrauch

Viele Haushalte, Allgemeinstrom, Wärmepumpe und E-Autos nutzen den Strom fast vollständig selbst.

Wertsteigerung

Eine moderne Energieversorgung macht die Liegenschaft für Käufer und Mieter attraktiver.

Bereit für E-Mobilität

Grundinstallation mit Lastmanagement – jede Partei ergänzt ihren Ladepunkt nach Bedarf.

Modelle einfach erklärt

ZEV, vZEV oder LEG?

Das Stromgesetz bietet drei Wege, Solarstrom im Haus oder im Quartier zu teilen. Welcher passt, hängt von Gebäude, Zählern und Nachbarschaft ab.

ZEV

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Das Haus tritt gegenüber dem Netzbetreiber als ein einziger Kunde auf. Der ZEV misst den Verbrauch der Parteien selbst und verrechnet den Solarstrom intern.

  • Ein Netzanschluss für alle
  • Eigene Messung und Abrechnung
  • Ideal für Neubau und Gesamtsanierung
LEG

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft

Seit 2026 möglich: Solarstrom über das öffentliche Netz an Nachbarn in derselben Gemeinde verkaufen – mit reduziertem Netznutzungstarif.

  • Über die Grundstücksgrenze hinaus
  • Gleiche Gemeinde, gleiche Netzebene
  • Spannend für Überschüsse grosser Dächer

Vereinfachte Darstellung. Die Details (Messung, Tarifgestaltung, Verträge) klären wir mit Ihnen und dem Netzbetreiber.

Abrechnung & Lastmanagement

Fair abgerechnet. Sicher geladen.

Messkonzept

Wir planen Zähler und Messpunkte so, dass jede Partei ihren Anteil am Solarstrom nachvollziehbar erhält.

Abrechnung

Wir empfehlen eine passende Abrechnungslösung – von der einfachen Verwaltungslösung bis zur automatischen Abrechnung über Smart Meter.

Lastmanagement

Ladestationen teilen sich die verfügbare Leistung dynamisch. Der Hausanschluss wird nicht überlastet, teure Anschlussverstärkungen werden oft vermeidbar.

Mehr zu Ladestationen

Entscheid in der STWEG

Vom ersten Gedanken zum Beschluss

  1. Initiative

    Eine Eigentümerin, ein Eigentümer oder die Verwaltung bringt das Thema auf.

    Ihr Teil: Uns kontaktieren – Plan oder Adresse genügt für den Start.

  2. Vorabklärung & Grobofferte

    Wir prüfen Dach, Hausanschluss und Verbrauch und erstellen eine Grobofferte mit Wirtschaftlichkeit und Förderung.

    1–2 Wochen
  3. Information der Eigentümer

    Wir erklären Anlage, Modell (ZEV/vZEV) und Kostenverteilung – gerne an einem Informationsabend.

  4. Beschluss

    Die Eigentümerversammlung entscheidet. Das nötige Quorum ergibt sich aus Reglement und ZGB – klären Sie es mit Ihrer Verwaltung.

    Ihr Teil: Traktandum mit unserer Vorlage einreichen.

  5. Umsetzung

    Detailplanung, Gesuche, Montage, Inbetriebnahme und Einrichtung der Abrechnung.

Vorlage

Traktandum für die Eigentümerversammlung

Kopieren, anpassen und mit der Einladung versenden. Die Zahlen ergänzen Sie aus unserer Offerte.

Traktandum: Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Liegenschaft [Adresse]

Ausgangslage
Der Verwaltung liegt eine Offerte der Dimension Solaire vom [Datum] für eine Photovoltaikanlage mit [xx] kWp vor. Die Anlage produziert gemäss Offerte rund [xx] kWh Strom pro Jahr. Der Solarstrom soll im Haus selbst genutzt werden (Modell: [ZEV / vZEV]).

Antrag
1. Die Eigentümerversammlung beschliesst den Bau der Photovoltaikanlage gemäss Offerte [Nr.] mit Investitionskosten von CHF [xx] (abzüglich Einmalvergütung Pronovo von voraussichtlich CHF [xx]).
2. Die Finanzierung erfolgt über [Erneuerungsfonds / Sonderumlage nach Wertquoten].
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Werkvertrag abzuschliessen und den Eigenverbrauch (ZEV/vZEV) einzurichten.

Beilagen
Offerte mit Wirtschaftlichkeitsrechnung, Anlagenplan, Erläuterung zum Abrechnungsmodell.

Sicherheit

Ihr Risiko? So klein wie möglich.

Klar getrennt: was der Hersteller garantiert, wofür wir selbst einstehen und was wir freiwillig übernehmen. Bezahlt wird in Etappen.

2Jahre

Unsere GewährleistungGarantie auf unsere Arbeit

Für Montage und Installation: zwei Jahre ab Inbetriebnahme, gemäss unseren AGB.

25/30Jahre

HerstellergarantieSolarmodule

Typisch für die Module in unseren aktuellen Offerten: 25 Jahre Produkt- und 30 Jahre Leistungsgarantie des Herstellers – je nach Hersteller und Produkt.

10Jahre

HerstellergarantieWechselrichter

Typische Herstellergarantie der Wechselrichter, die wir einsetzen – je nach Hersteller und Produkt.

50/30/20%

VertragZahlung in Etappen

50 % bei Auftrag, 30 % bei Materiallieferung, 20 % nach Inbetriebnahme. Massgebend ist Ihre Offerte.

A–ZAdmin

Freiwillige LeistungFörderung & Bewilligung

Pronovo, Kanton, Netzbetreiber, Meldeverfahren: Wir reichen die Unterlagen für Sie ein. Die Förderung selbst kann niemand garantieren.

CHneutral

VertragOmbudsstelle Swissolar

Bei Uneinigkeit sehen unsere AGB die Schlichtung durch die Ombudsstelle des Branchenverbands vor.

Herstellergarantien gelten gegenüber dem Hersteller und je nach Hersteller und Produkt; die Werte sind typisch für unsere aktuellen Offerten. Verbindlich sind Ihre Offerte und unsere AGB.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Muss die ganze STWEG zustimmen?

Nicht zwingend einstimmig. Das nötige Quorum hängt vom Reglement und der Art der Massnahme nach ZGB ab. Wir empfehlen, dies frühzeitig mit der Verwaltung zu klären – unsere Unterlagen helfen bei der Meinungsbildung.

Was ist der Unterschied zwischen ZEV und vZEV?

Beim ZEV misst und verrechnet der Zusammenschluss selbst – mit eigener Zählerinfrastruktur. Beim vZEV werden die bestehenden Smart Meter des Netzbetreibers genutzt; ein Umbau des Zählerraums entfällt meist.

Müssen alle Bewohnenden mitmachen?

Die Teilnahmeregeln für Eigentümer und Mietende unterscheiden sich je nach Modell – wir klären sie mit Ihnen. Klar ist: Je mehr Parteien teilnehmen, desto höher der Eigenverbrauch und desto besser die Wirtschaftlichkeit.

Wer rechnet den Solarstrom ab?

Die Gemeinschaft bzw. die Verwaltung – mit einer Abrechnungslösung, die wir passend zum Messkonzept empfehlen.

Können wir Ladestationen später ergänzen?

Ja. Wir empfehlen eine Grundinstallation mit Lastmanagement für die ganze Einstellhalle. Einzelne Ladepunkte werden danach je nach Bedarf ergänzt.

Bringen Sie Solarstrom in Ihre Liegenschaft.

Senden Sie uns Adresse und Anzahl Wohnungen. Sie erhalten eine Grobofferte, mit der Ihre Eigentümerversammlung entscheiden kann.

Unverbindliche Offerte anfragen +41 56 552 11 25

Erstberatung kostenlos · unverbindlich