Günstiger Strom für alle Parteien
Bewohnende beziehen Solarstrom vom eigenen Dach – günstiger als Netzstrom.
Ein Mehrfamilienhaus verbraucht den ganzen Tag Strom – ideal für Photovoltaik. Wir planen Anlage, Messkonzept und Ladeinfrastruktur und begleiten Sie bis zum Beschluss der Eigentümerversammlung.
Mehrfamilienhäuser im Kanton Freiburgz. B. 68 kWp Châtel-St-Denis, 60 kWp Fribourg
Bewohnende beziehen Solarstrom vom eigenen Dach – günstiger als Netzstrom.
Viele Haushalte, Allgemeinstrom, Wärmepumpe und E-Autos nutzen den Strom fast vollständig selbst.
Eine moderne Energieversorgung macht die Liegenschaft für Käufer und Mieter attraktiver.
Grundinstallation mit Lastmanagement – jede Partei ergänzt ihren Ladepunkt nach Bedarf.
Modelle einfach erklärt
Das Stromgesetz bietet drei Wege, Solarstrom im Haus oder im Quartier zu teilen. Welcher passt, hängt von Gebäude, Zählern und Nachbarschaft ab.
Das Haus tritt gegenüber dem Netzbetreiber als ein einziger Kunde auf. Der ZEV misst den Verbrauch der Parteien selbst und verrechnet den Solarstrom intern.
Wie ein ZEV, aber mit den bestehenden Zählern des Netzbetreibers. Keine neue Zählerinfrastruktur nötig – die Daten kommen aus den Smart Metern.
Seit 2026 möglich: Solarstrom über das öffentliche Netz an Nachbarn in derselben Gemeinde verkaufen – mit reduziertem Netznutzungstarif.
Vereinfachte Darstellung. Die Details (Messung, Tarifgestaltung, Verträge) klären wir mit Ihnen und dem Netzbetreiber.
Abrechnung & Lastmanagement
Wir planen Zähler und Messpunkte so, dass jede Partei ihren Anteil am Solarstrom nachvollziehbar erhält.
Wir empfehlen eine passende Abrechnungslösung – von der einfachen Verwaltungslösung bis zur automatischen Abrechnung über Smart Meter.
Ladestationen teilen sich die verfügbare Leistung dynamisch. Der Hausanschluss wird nicht überlastet, teure Anschlussverstärkungen werden oft vermeidbar.
Entscheid in der STWEG
Eine Eigentümerin, ein Eigentümer oder die Verwaltung bringt das Thema auf.
Ihr Teil: Uns kontaktieren – Plan oder Adresse genügt für den Start.
Wir prüfen Dach, Hausanschluss und Verbrauch und erstellen eine Grobofferte mit Wirtschaftlichkeit und Förderung.
Wir erklären Anlage, Modell (ZEV/vZEV) und Kostenverteilung – gerne an einem Informationsabend.
Die Eigentümerversammlung entscheidet. Das nötige Quorum ergibt sich aus Reglement und ZGB – klären Sie es mit Ihrer Verwaltung.
Ihr Teil: Traktandum mit unserer Vorlage einreichen.
Detailplanung, Gesuche, Montage, Inbetriebnahme und Einrichtung der Abrechnung.
Vorlage
Kopieren, anpassen und mit der Einladung versenden. Die Zahlen ergänzen Sie aus unserer Offerte.
Traktandum: Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Liegenschaft [Adresse] Ausgangslage Der Verwaltung liegt eine Offerte der Dimension Solaire vom [Datum] für eine Photovoltaikanlage mit [xx] kWp vor. Die Anlage produziert gemäss Offerte rund [xx] kWh Strom pro Jahr. Der Solarstrom soll im Haus selbst genutzt werden (Modell: [ZEV / vZEV]). Antrag 1. Die Eigentümerversammlung beschliesst den Bau der Photovoltaikanlage gemäss Offerte [Nr.] mit Investitionskosten von CHF [xx] (abzüglich Einmalvergütung Pronovo von voraussichtlich CHF [xx]). 2. Die Finanzierung erfolgt über [Erneuerungsfonds / Sonderumlage nach Wertquoten]. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Werkvertrag abzuschliessen und den Eigenverbrauch (ZEV/vZEV) einzurichten. Beilagen Offerte mit Wirtschaftlichkeitsrechnung, Anlagenplan, Erläuterung zum Abrechnungsmodell.
Referenzen
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Klar getrennt: was der Hersteller garantiert, wofür wir selbst einstehen und was wir freiwillig übernehmen. Bezahlt wird in Etappen.
Für Montage und Installation: zwei Jahre ab Inbetriebnahme, gemäss unseren AGB.
Typisch für die Module in unseren aktuellen Offerten: 25 Jahre Produkt- und 30 Jahre Leistungsgarantie des Herstellers – je nach Hersteller und Produkt.
Typische Herstellergarantie der Wechselrichter, die wir einsetzen – je nach Hersteller und Produkt.
50 % bei Auftrag, 30 % bei Materiallieferung, 20 % nach Inbetriebnahme. Massgebend ist Ihre Offerte.
Pronovo, Kanton, Netzbetreiber, Meldeverfahren: Wir reichen die Unterlagen für Sie ein. Die Förderung selbst kann niemand garantieren.
Bei Uneinigkeit sehen unsere AGB die Schlichtung durch die Ombudsstelle des Branchenverbands vor.
Herstellergarantien gelten gegenüber dem Hersteller und je nach Hersteller und Produkt; die Werte sind typisch für unsere aktuellen Offerten. Verbindlich sind Ihre Offerte und unsere AGB.
Häufige Fragen
Nicht zwingend einstimmig. Das nötige Quorum hängt vom Reglement und der Art der Massnahme nach ZGB ab. Wir empfehlen, dies frühzeitig mit der Verwaltung zu klären – unsere Unterlagen helfen bei der Meinungsbildung.
Beim ZEV misst und verrechnet der Zusammenschluss selbst – mit eigener Zählerinfrastruktur. Beim vZEV werden die bestehenden Smart Meter des Netzbetreibers genutzt; ein Umbau des Zählerraums entfällt meist.
Die Teilnahmeregeln für Eigentümer und Mietende unterscheiden sich je nach Modell – wir klären sie mit Ihnen. Klar ist: Je mehr Parteien teilnehmen, desto höher der Eigenverbrauch und desto besser die Wirtschaftlichkeit.
Die Gemeinschaft bzw. die Verwaltung – mit einer Abrechnungslösung, die wir passend zum Messkonzept empfehlen.
Ja. Wir empfehlen eine Grundinstallation mit Lastmanagement für die ganze Einstellhalle. Einzelne Ladepunkte werden danach je nach Bedarf ergänzt.
Senden Sie uns Adresse und Anzahl Wohnungen. Sie erhalten eine Grobofferte, mit der Ihre Eigentümerversammlung entscheiden kann.