Recht & Förderung
ZEV, vZEV und LEG: Solarstrom im Mehrfamilienhaus teilen
Eine Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus rechnet sich vor allem dann, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner den Strom selbst nutzen. Dafür gibt es in der Schweiz heute drei Modelle – wir zeigen, wie sie sich unterscheiden und welches zu Ihrem Gebäude passt.
Warum gemeinsamer Eigenverbrauch entscheidend ist
Seit dem 1. Januar 2026 richtet sich die Vergütung für eingespeisten Solarstrom nach dem Marktpreis (revidiertes Stromversorgungsgesetz; für kleinere Anlagen gilt eine Minimalvergütung). Im Sommer sind das oft nur wenige Rappen pro Kilowattstunde, während Netzstrom ein Mehrfaches kostet. Für ein Mehrfamilienhaus heisst das: Jede Kilowattstunde, die im Haus verbraucht statt ins Netz geschickt wird, ist deutlich mehr wert. Weshalb das so ist, erklären wir ausführlich im Beitrag Eigenverbrauch und Rückvergütung zum Marktpreis.
Das Problem: In einem Mehrfamilienhaus hat jede Wohnung ihren eigenen Zähler und ist Kundin des Netzbetreibers. Ohne besondere Organisation darf der Solarstrom vom Dach nur für den Allgemeinstrom (Treppenhaus, Lift, Waschküche) genutzt werden. Genau hier setzen die drei Modelle an, die das Energiegesetz und das neue Stromgesetz (Mantelerlass) vorsehen.
ZEV: der klassische Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gibt es seit 2018. Mehrere Endverbraucher – zum Beispiel alle Wohnungen eines Mehrfamilienhauses oder mehrere Gebäude auf benachbarten Grundstücken – schliessen sich zusammen und treten gegenüber dem Netzbetreiber als ein einziger Kunde auf.
- Ein Messpunkt zum Netz: Der Netzbetreiber misst nur noch am Hausanschluss. Die einzelnen Wohnungen werden mit eigenen, privaten Zählern erfasst.
- Interne Abrechnung: Der ZEV rechnet Solar- und Netzstrom selbst mit den Teilnehmenden ab – in der Praxis meist über einen spezialisierten Abrechnungsdienstleister.
- Mindestgrösse: Gemäss Energieverordnung muss die Produktionsleistung mindestens 10 % der Anschlussleistung erreichen.
- Preisregeln: Für Mieterinnen und Mieter gelten Vorgaben, wie viel der interne Strom höchstens kosten darf; der Massstab ist das Standardstromprodukt des Netzbetreibers. Die Details klären wir im Einzelfall.
Der ZEV holt den grössten wirtschaftlichen Vorteil heraus, verlangt aber Investitionen in die Messinfrastruktur und eine saubere Organisation. Bei Neubauten und Gesamtsanierungen ist er oft die beste Wahl, weil die Zählerplätze ohnehin neu geplant werden.
vZEV: der virtuelle Zusammenschluss seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 ist der virtuelle ZEV (vZEV) möglich. Der Unterschied zum klassischen ZEV: Es braucht keine eigene Zählerinfrastruktur. Die Teilnehmenden behalten die Messgeräte des Netzbetreibers; dieser liefert die Messdaten, aus denen der Eigenverbrauch rechnerisch ermittelt wird. Dafür darf der vZEV die Anschlussleitungen des Netzbetreibers bis zum Anschlusspunkt nutzen.
Für bestehende Mehrfamilienhäuser ist das ein grosser Fortschritt: Der aufwendige Umbau der Zählerplätze entfällt oft, und der Einstieg wird einfacher. Wie der vZEV im Detail umgesetzt wird (Datenlieferung, Gebühren, Abrechnung), hängt allerdings stark vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Wir klären das vor der Offerte mit Ihrem Netzbetreiber ab.
LEG: lokale Elektrizitätsgemeinschaften ab 2026
Mit dem Stromgesetz sind seit dem 1. Januar 2026 lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) möglich. Hier geht es nicht mehr nur um ein Gebäude oder ein Areal: Produzenten und Verbraucher in der Nachbarschaft können Strom über das öffentliche Verteilnetz untereinander verkaufen.
- Die Teilnehmenden müssen sich im gleichen Netzgebiet, auf der gleichen Netzebene und örtlich nahe beieinander befinden – in der Regel in derselben Gemeinde.
- Für den Strom innerhalb der LEG gilt ein reduzierter Netznutzungstarif, den der Bundesrat in der Verordnung festlegt.
- Die Anlagen müssen eine gewisse Mindestproduktion im Verhältnis zur Gemeinschaft erreichen; die genauen Voraussetzungen prüfen wir für Ihr Projekt.
Die LEG eignet sich etwa, wenn ein Gewerbebau mit grossem Dach die umliegenden Wohnhäuser beliefern möchte oder wenn mehrere Liegenschaften in einem Quartier gemeinsam auftreten. Da das Modell neu ist, sammeln Netzbetreiber und Abrechnungsdienstleister erst Erfahrungen. Rechnen Sie mit etwas mehr Abklärungsaufwand als beim ZEV.
Die drei Modelle im Vergleich
| ZEV | vZEV | LEG | |
|---|---|---|---|
| Seit | 2018 | 1.1.2025 | 1.1.2026 |
| Wer | Wohnungen eines Gebäudes oder benachbarter Grundstücke | wie ZEV, aber mit Zählern des Netzbetreibers | Produzenten und Verbraucher in der Nachbarschaft, meist gleiche Gemeinde |
| Messung | private Zähler, ein Messpunkt zum Netz | Zähler des Netzbetreibers | Zähler des Netzbetreibers |
| Netznutzung | nur eigene Leitungen auf dem Areal | Anschlussleitungen bis zum Anschlusspunkt | öffentliches Verteilnetz, reduzierter Tarif |
| Abrechnung | ZEV intern (oft Dienstleister) | ZEV intern auf Basis der Netzbetreiber-Daten | Gemeinschaft intern, Netzbetreiber für Restbezug |
| Typischer Einsatz | Neubau, Gesamtsanierung, Areal | bestehende Mehrfamilienhäuser, STWEG | Quartier, Gewerbe mit Nachbarn, Gemeinden |
Was Stockwerkeigentümer und Vermieter beachten sollten
In einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) braucht es für die Solaranlage und den Zusammenschluss einen Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung. Welches Quorum nötig ist, hängt von Reglement und Art der Massnahme ab. Sinnvoll ist, gleichzeitig ein ZEV-Reglement zu verabschieden: Es regelt Strompreis, Kostenverteilung, Ein- und Austritt sowie die Zuständigkeit für die Abrechnung.
Bei vermieteten Wohnungen gilt: Mieterinnen und Mieter können grundsätzlich in einen ZEV einbezogen werden, wenn er bei Vertragsbeginn besteht oder gemäss den gesetzlichen Vorgaben eingeführt wird. Für sie gelten Schutzbestimmungen, insbesondere beim Preis. In bestimmten Fällen können sie wieder in die Grundversorgung wechseln. Lassen Sie die mietrechtliche Seite im Zweifel von einer Fachperson prüfen.
- Verbrauch und Dachpotenzial erheben (Allgemeinstrom, Wohnungen, Ladestationen, Wärmepumpe).
- Modell wählen: ZEV, vZEV oder LEG – mit Rückmeldung des Netzbetreibers.
- Beschluss der Versammlung bzw. Zustimmung der Eigentümerschaft einholen.
- Reglement und Abrechnungslösung festlegen.
- Anlage bauen, Messkonzept umsetzen, Zusammenschluss beim Netzbetreiber melden.
Speicher, Ladestationen und Wärmepumpe: mehr Eigenverbrauch im Haus
Ein Mehrfamilienhaus hat tagsüber oft eine gleichmässigere Last als ein Einfamilienhaus – trotzdem bleibt mittags meist Strom übrig. Drei Hebel erhöhen den Eigenverbrauch:
- Ladestationen mit Lastmanagement: Elektroautos laden bevorzugt mit Solarüberschuss, ohne den Hausanschluss zu überlasten. Mehr dazu unter Ladestationen.
- Batteriespeicher: verschiebt Mittagsstrom in den Abend. Ob sich das rechnet, zeigt unsere Seite zu Stromspeichern.
- Wärmepumpe und Warmwasser: lassen sich gezielt dann betreiben, wenn die Sonne scheint.
Erfahrung damit haben wir vor allem in der Romandie: Wir haben unter anderem Stockwerkeigentum in Freiburg (60,46 kWp), in Bulle (49,56 kWp), die PPE Les Terrasses de la Jogne in Charmey (40,08 kWp) und die PPE La Forge in Châtel-St-Denis (68,13 kWp) realisiert. Weitere Projekte finden Sie bei unseren Referenzen.

