Recht & Förderung

Pronovo-Einmalvergütung und Förderungen 2026

Die Einmalvergütung des Bundes ist die wichtigste Förderung für Solaranlagen in der Schweiz. Wir erklären die aktuellen Ansätze, das Verfahren und was Kanton, Gemeinde und Steueramt zusätzlich beitragen.

Von Andreas Meyer, CTO, BSc Energie- und Umwelttechnik · 5 Min. Lesezeit
Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Gewerbehalle in Rossens FR

Was ist die Pronovo-Einmalvergütung?

Die Einmalvergütung (EIV) ist ein einmaliger Investitionsbeitrag des Bundes an neue oder erweiterte Photovoltaikanlagen. Finanziert wird sie über den Netzzuschlag, den alle Stromkundinnen und -kunden mit der Stromrechnung bezahlen. Abgewickelt wird sie von der Pronovo AG, der vom Bund beauftragten Vollzugsstelle. Die Ansätze legt der Bundesrat in der Energieförderungsverordnung fest; sie werden periodisch angepasst.

Unterschieden werden in der Regel zwei Kategorien:

  • Kleine Einmalvergütung (KLEIV): für Anlagen unter 100 kW – also praktisch alle Einfamilienhäuser und viele Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe.
  • Grosse Einmalvergütung (GREIV): für Anlagen ab 100 kW. Hier gelten teils andere Fristen und Verfahren, unter Umständen auch Auktionen für grosse Anlagen ohne Eigenverbrauch.

Die genauen Regeln für Ihre Anlage prüfen wir bei der Planung; massgebend sind die aktuellen Bestimmungen auf der Website von Pronovo.

Die Ansätze 2026

Für angebaute und freistehende Anlagen – also die übliche Aufdach-Montage – rechnen wir in unseren Offerten 2026 mit folgendem Leistungsbeitrag, gestaffelt nach Anlagengrösse:

Leistungsbeitrag Pronovo für angebaute Anlagen gemäss unseren Offerten 2026
LeistungsanteilBeitrag pro kWp
Erste 30 kWpCHF 360
30 bis 100 kWpCHF 300
Ab 100 kWpCHF 250

Die Staffelung ist kumulativ: Eine Anlage mit 100 kWp erhält für die ersten 30 kWp den höheren und für die übrigen 70 kWp den mittleren Ansatz, insgesamt CHF 31’800. Einen separaten Grundbeitrag enthalten diese Ansätze nicht.

Integrierte Anlagen (Indach-Anlagen, bei denen die Module die Dacheindeckung ersetzen) erhalten in der Regel einen höheren Ansatz als angebaute. Für steile Anlagen wie Fassaden kann zusätzlich ein Neigungswinkelbonus gelten. Ob und in welcher Höhe, klären wir im konkreten Projekt.

Rechenbeispiele

Was das in Franken bedeutet, zeigen typische Anlagengrössen – von der kleinen Anlage auf einem Einfamilienhaus bis zur Gewerbehalle. Die Investition basiert auf unseren Richtpreisen 2026 inklusive 8.1 % MWST.

Einmalvergütung für typische Anlagengrössen (angebaut)
AnlageEinmalvergütungRichtpreis inkl. MWSTAnteil an der Investition
7.2 kWpCHF 2’592CHF 17’90114 %
10 kWpCHF 3’600CHF 21’08017 %
15.84 kWpCHF 5’702CHF 29’03120 %
30 kWpCHF 10’800CHF 44’75324 %
100 kWpCHF 31’800CHF 73’26243 %

Die Einmalvergütung deckt also typischerweise rund 15 bis 30 % der Investition. Was die Anlage insgesamt kostet, lesen Sie im Artikel Photovoltaik Kosten 2026.

So läuft das Gesuch ab

Bei der kleinen Einmalvergütung wird das Gesuch erst nach der Inbetriebnahme eingereicht. Der Ablauf in der Praxis:

  1. Planung und Meldung: Wir melden die Anlage bei der Gemeinde (Meldeverfahren oder Baugesuch, siehe Bewilligung und Meldeverfahren) und beim Netzbetreiber an.
  2. Bau und Inbetriebnahme: Montage, Elektroinstallation, Sicherheitsnachweis und Abnahme.
  3. Beglaubigung der Anlagedaten: Die Anlage wird im Herkunftsnachweissystem von Pronovo registriert; die Anlagedaten werden beglaubigt, in der Regel durch den Netzbetreiber oder eine beauftragte Stelle.
  4. Gesuch bei Pronovo: Das Gesuch mit Inbetriebnahmedatum, Leistung und Unterlagen wird online eingereicht.
  5. Auszahlung: Nach Prüfung zahlt Pronovo den Beitrag direkt an die Eigentümerin oder den Eigentümer aus. Die Bearbeitungsdauer schwankt; rechnen Sie mit einigen Monaten.

Bei Dimension Solaire übernehmen wir die Anmeldungen und das Pronovo-Gesuch für Sie – das ist in unseren Offerten unter Administration ausgewiesen. Sie müssen sich um keine Formulare kümmern, erhalten aber alle Unterlagen für Ihre Ablage.

Förderungen von Kanton und Gemeinde

Neben der Einmalvergütung des Bundes gibt es kantonale und kommunale Programme. Sie unterscheiden sich stark: Manche Gemeinden oder Energieversorger zahlen Beiträge an Photovoltaik oder Batteriespeicher, andere fördern nur Wärmepumpen oder Gebäudesanierungen, viele fördern Photovoltaik gar nicht zusätzlich. Eine aktuelle Übersicht nach Postleitzahl bietet die Plattform Energiefranken.

  • Photovoltaik: Kantonale Beiträge sind die Ausnahme. Prüfen Sie vor allem kommunale Programme und Angebote Ihres Energieversorgers.
  • Batteriespeicher: Pronovo fördert Speicher grundsätzlich nicht. Einzelne Kantone, Gemeinden oder Werke haben eigene Programme – meist befristet und mit beschränktem Budget.
  • Wärmepumpen: Den Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen unterstützen die Kantone im Rahmen des Gebäudeprogramms. Wichtig: Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein, sonst entfällt der Beitrag. Mehr dazu unter Wärmepumpe: Kosten und Ölheizung ersetzen.

Unser Fördergeld-Finder zeigt Ihnen die wichtigsten Programme für Ihre Adresse.

Der Steuerabzug als zweite Förderung

Bei bestehenden Gebäuden ist die Investition in eine Solaranlage in der Regel als energiesparende Massnahme vom steuerbaren Einkommen abziehbar – bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen. Abziehbar ist der Betrag nach Abzug der Fördergelder. Mit unserer Annahme eines Grenzsteuersatzes von 25 % spart eine 10-kWp-Anlage zusätzlich rund CHF 4’370 Steuern, zusätzlich zur Einmalvergütung von CHF 3’600.

Tipp: Bei grösseren Investitionen kann es sich lohnen, die Kosten auf zwei Steuerjahre zu verteilen, sofern Ihr Kanton das zulässt. Bei Neubauten ist der Abzug in der Regel nicht möglich. Klären Sie Details mit Ihrer Steuerberatung.

Was die Einmalvergütung bestimmt – und was nicht

Massgebend für den Beitrag ist allein die installierte Gleichstromleistung der Module in kWp, nicht der Ertrag, nicht der Preis der Anlage und nicht der Eigenverbrauch. Daraus folgen einige praktische Punkte:

  • Grösser planen lohnt sich doppelt: Jedes zusätzliche kWp senkt den Preis pro kWp und erhöht gleichzeitig die Förderung. Ein voll belegtes Dach ist deshalb oft wirtschaftlicher als eine knapp bemessene Anlage.
  • Speicher, Ladestation und Wärmepumpe erhöhen den Eigenverbrauch und damit die Rendite, ändern aber die Einmalvergütung nicht.
  • Bauart zählt: Angebaut, integriert oder Fassade werden unterschiedlich behandelt – deshalb gehört die Förderfrage schon in die Planung.

Checkliste: So sichern Sie sich alle Beiträge

  • Kantonale und kommunale Programme vor der Auftragserteilung prüfen – manche verlangen ein Gesuch vor Baubeginn.
  • Anlage korrekt bei Gemeinde und Netzbetreiber melden.
  • Pronovo-Gesuch nach der Inbetriebnahme zeitnah einreichen.
  • Rechnungen und Fördergeldentscheide für die Steuererklärung aufbewahren.
  • Bei Erweiterungen: Auch der Zubau kann förderberechtigt sein – fragen Sie uns.

Förderung für Ihre Anlage berechnen

Der Solarrechner zieht die Einmalvergütung automatisch vom Preis ab. Für eine verbindliche Berechnung inklusive aller Beiträge fordern Sie eine Offerte an.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pronovo-Einmalvergütung 2026?

Für angebaute Anlagen rechnen wir in unseren Offerten 2026 mit 360 Franken pro kWp für die ersten 30 kWp, 300 Franken von 30 bis 100 kWp und 250 Franken darüber. Eine 10-kWp-Anlage erhält damit rund CHF 3’600. Die Ansätze kann der Bundesrat anpassen.

Wann bekomme ich das Geld von Pronovo?

Das Gesuch für die kleine Einmalvergütung wird nach der Inbetriebnahme eingereicht. Nach der Prüfung zahlt Pronovo direkt an die Eigentümerschaft aus; rechnen Sie mit einigen Monaten Bearbeitungszeit.

Werden Batteriespeicher von Pronovo gefördert?

Nein, die Einmalvergütung gilt für die Photovoltaikanlage. Einzelne Kantone, Gemeinden oder Energieversorger fördern Speicher mit eigenen, meist befristeten Programmen.

Muss ich das Pronovo-Gesuch selbst stellen?

Nein. Wir übernehmen bei unseren Anlagen die Anmeldungen und das Gesuch bei Pronovo. Die Auszahlung erfolgt an Sie als Eigentümerin oder Eigentümer.

Kann ich Förderung und Steuerabzug kombinieren?

Ja. Bei bestehenden Gebäuden ist die Investition in der Regel abziehbar, allerdings nach Abzug der erhaltenen Fördergelder. Bei Neubauten ist der Steuerabzug meist nicht möglich.

Autor

Andreas Meyer · CTO, BSc Energie- und Umwelttechnik

Leitet Planung und Projektierung bei Dimension Solaire. Vorher fünf Jahre technischer Vertrieb im Schweizer Solargrosshandel.

Veröffentlicht 21. Oktober 2026

Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026. Gesetzliche Regeln, Tarife und Fördersätze können sich ändern – massgebend sind die Angaben der zuständigen Stellen.

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